Orientierung und rechtssichere Beratung
in schwierigen Situationen
Die richtige Unterstützung in Ausnahmesituationen gewährleistet, auch
in emotional belasteten Lebensphasen handlungsfähig zu bleiben.
Wir helfen Ihnen dabei, die Initiative zu behalten.
Familienrecht
Ehescheidungen
Ehescheidungen sind nach wie vor ausschließlich durch ein Gericht möglich (ebenso wie Verfahren auf Aufhebung der Ehe oder der Lebenspartnerschaft nach dem LPartG).
Unterhaltsrecht
Trennungsunterhalt und nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsansprüche nichtehelicher Mütter und solche nach dem LPartG, Elternunterhalt
Güterrecht
Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft
Sonstiges Vermögensrecht
Auseinandersetzung von Miteigentum, Rückgewähr von Zuwendungen, v.a. durch Eltern oder Schwiegereltern, 'Ehegatteninnengesellschaft', Vermögensauseinandersetzung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft, etc.
Elterliche Sorge
betrifft auch alle Teilbereiche wie z.B. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Wegnahme bzw. Herausgabe des Kindes, gemeinsame Betreuungsmodelle
Umgangsrecht
des nicht betreuenden Elternteils mit dem gemeinsamen Kind, aber auch von Großeltern oder sonstigen wichtigen Bezugspersonen
Gewaltschutzverfahren
Anträge an das Gericht zum Schutz vor Gewaltanwendung bzw. Drohung mit Gewalt in Ehe- und Partnerbeziehungen (z. B. auf Hinausweisung des Partners aus der gemeinsamen Wohnung, Ausspruch eines Näherungsverbots oder Unterlassung von Telefonanrufen/SMS)
Abstammungsprozesse
Verfahren zur Anfechtung oder Feststellung der Ehelichkeit eines Kindes bzw. dessen Abstammung vom nichtehelichen Vater
Recht und Auseinandersetzung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Geltendmachung von Ansprüchen, die im Rahmen des nichtehelichen Zusammenlebens von Partnern entstehen
Versorgungsausgleich
betrifft die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen gesetzlichen, betrieblichen und/oder privaten Rentenanwartschaften – dies wird bei der Ehescheidung in den meisten Fällen von Amts wegen durchgeführt, auch hier sind aber vertragliche Regelungen möglich bzw. muss auf die richtige Vorgehensweise geachtet werden
Recht der eingetragenen Partnerschaft
betrifft die eheähnliche Beziehung gleichgeschlechtlicher Paare, die, wenn sie bei der zuständigen Behörde eingetragen wurde, der Ehe ähnliche Ansprüche der Partner untereinander begründet
Vertragsgestaltung
Vorbereitung und Gestaltung notarieller Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Erstellung von nicht beurkundungspflichtigen Verträgen im Rahmen des Familienrechts und verwandter zivilrechtlicher Gebiete
Internationales Privatrecht
Feststellung und Anwendung desjenigen Rechts, das auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit einer oder beider Parteien anzuwenden ist