Orientierung und rechtssichere Beratung
in schwierigen Situationen

Die richtige Unterstützung in Ausnahmesituationen gewährleistet, auch
in emotional belasteten Lebensphasen handlungsfähig zu bleiben.
Wir helfen Ihnen dabei, die Initiative zu behalten.

Familienrecht

Ehescheidungen

Ehescheidungen sind nach wie vor ausschließlich durch ein Gericht möglich (ebenso wie Verfahren auf Aufhebung der Ehe oder der Lebenspartnerschaft nach dem LPartG).

Unterhaltsrecht

Trennungsunterhalt und nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsansprüche nichtehelicher Mütter und solche nach dem LPartG, Elternunterhalt

Güterrecht

Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft

Sonstiges Vermögensrecht

Auseinandersetzung von Miteigentum, Rückgewähr von Zuwendungen, v.a. durch Eltern oder Schwiegereltern, 'Ehegatteninnengesellschaft', Vermögensauseinandersetzung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft, etc.

Elterliche Sorge

betrifft auch alle Teilbereiche wie z.B. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Wegnahme bzw. Herausgabe des Kindes, gemeinsame Betreuungsmodelle

Umgangsrecht

des nicht betreuenden Elternteils mit dem gemeinsamen Kind, aber auch von Großeltern oder sonstigen wichtigen Bezugspersonen

Gewaltschutzverfahren

Anträge an das Gericht zum Schutz vor Gewaltanwendung bzw. Drohung mit Gewalt in Ehe- und Partnerbeziehungen (z. B. auf Hinausweisung des Partners aus der gemeinsamen Wohnung, Ausspruch eines Näherungsverbots oder Unterlassung von Telefonanrufen/SMS)

Abstammungsprozesse

Verfahren zur Anfechtung oder Feststellung der Ehelichkeit eines Kindes bzw. dessen Abstammung vom nichtehelichen Vater

Recht und Auseinandersetzung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Geltendmachung von Ansprüchen, die im Rahmen des nichtehelichen Zusammenlebens von Partnern entstehen

Versorgungsausgleich

betrifft die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen gesetzlichen, betrieblichen und/oder privaten Rentenanwartschaften – dies wird bei der Ehescheidung in den meisten Fällen von Amts wegen durchgeführt, auch hier sind aber vertragliche Regelungen möglich bzw. muss auf die richtige Vorgehensweise geachtet werden

Recht der eingetragenen Partnerschaft

betrifft die eheähnliche Beziehung gleichgeschlechtlicher Paare, die, wenn sie bei der zuständigen Behörde eingetragen wurde, der Ehe ähnliche Ansprüche der Partner untereinander begründet

Vertragsgestaltung

Vorbereitung und Gestaltung notarieller Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Erstellung von nicht beurkundungspflichtigen Verträgen im Rahmen des Familienrechts und verwandter zivilrechtlicher Gebiete

Internationales Privatrecht

Feststellung und Anwendung desjenigen Rechts, das auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit einer oder beider Parteien anzuwenden ist